Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Haustechnik Degenhardt GmbH
(Text zur Veröffentlichung auf der Website; Odoo versendet den Link automatisch mit Angeboten und Auftragsbestätigungen.)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Haustechnik Degenhardt GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer" oder „wir") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde" bzw. „Auftraggeber") über Leistungen im Bereich Heizung, Sanitär, Klima und vergleichbare haustechnische Gewerke (SHK), insbesondere Installation, Wartung, Service, Instandhaltung, Reparatur sowie die Erstellung von Heizlastberechnungen und technischen Reportings.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Einbeziehung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden dessen Leistungen vorbehaltlos annehmen.
§ 2 Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und stellen eine Aufforderung zur Bestellung dar. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
(2) Werden diese AGB per Link (z. B. in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Online-Buchungen) übermittelt, erklärt der Kunde mit Abgabe seiner Bestellung bzw. Annahme des Angebots, dass er die AGB über den mitgeteilten Link abrufen, zur Kenntnis nehmen und in den Vertrag einbeziehen wird. Wir empfehlen, die AGB über den Link aufzurufen und in Textform (PDF, Ausdruck, Screenshot) zu speichern.
(3) Der Vertragstext einschließlich dieser AGB wird vom Kunden elektronisch abgerufen. Auf Wunsch des Kunden werden die AGB zusätzlich in Textform übermittelt.
§ 3 Leistungsumfang, Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(2) Der Kunde sorgt auf seine Kosten dafür, dass unsere Mitarbeiter die Leistungsstelle ungehindert und zum vereinbarten Zeitpunkt betreten können und die erforderlichen Voraussetzungen (Strom, Wasser, Zugang, Aufstell- und Arbeitsflächen, Abstellmöglichkeit für Fahrzeuge und Material) geschaffen sind.
(3) Der Kunde informiert uns vor Beginn der Arbeiten über vorhandene Leitungen, Anlagen, Schornsteine und bauteilbezogene Umstände, soweit diese nicht ohne Weiteres erkennbar sind. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Wunsch die relevanten Bauunterlagen (insbesondere Lagepläne, Baubeschreibungen, Nachweise zu Leitungsführungen) zur Verfügung zu stellen.
(4) Ist die Mitwirkung des Kunden nicht bis zum vereinbarten Termin erbracht, gerät der Kunde mit seiner Mitwirkungsleistung in Verzug. In diesem Fall können wir die dadurch entstehenden Mehrkosten (insbesondere Leerfahrten, angefahrene und nicht erbrachte Arbeitsstunden, Wartezeiten) dem Kunden in Rechnung stellen, soweit der Kunde die Nichterfüllung zu vertreten hat.
§ 4 Heizlastberechnungen, Reportings, Abgrenzung zur Energieberatung
(1) Soweit wir Heizlastberechnungen (insbesondere nach DIN EN 12831 bzw. den anerkannten Regeln der Technik) und damit verbundene Reportings (z. B. Heizreport, hydraulischer Abgleich-Vorbereitung, Übersichten zu Anlagen und Gebäudedaten) erstellen, dienen diese ausschließlich der technischen Planung und Auslegung der von uns angebotenen und zu installierenden Anlagen sowie als Unterlage gegenüber den an der Baumaßnahme beteiligten Stellen (insbesondere Schornsteinfeger, Bauamt, Netzbetreiber, Architekten und Fachplaner).
(2) Wir erbringen ausdrücklich keine Energieberatung im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) oder anderer energierechtlicher Vorschriften. Insbesondere sind wir keine Energieberater nach § 79a EEG / den Voraussetzungen des GEG und stellen keine Energieausweise, Energieeffizienz- oder Energieverbrauchsberichte für Zwecke der staatlichen Förderung (insbesondere BEG-Förderung des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, sowie KfW-Förderprogramme) aus.
(3) Sofern wir den Kunden im Zusammenhang mit Förderthemen, Energieeffizienzmaßnahmen oder Behördengängen unterstützen, erfolgt dies ausschließlich als allgemeine, unverbindliche Hilfestellung. Die inhaltliche Verantwortung für Förderanträge, Nachweise gegenüber Förderstellen und behördliche Anfragen verbleibt beim Kunden bzw. den beteiligten Stellen. Wir schulden keine Beratung über die Förderfähigkeit einer Maßnahme.
(4)Unsere Heizlastberechnungen beruhen auf den uns übermittelten bzw. zugänglich gemachten Gebäudedaten, Plänen und Randbedingungen. Werden diese Unterlagen vom Kunden oder Dritten unvollständig oder unrichtig bereitgestellt oder verändern sich die zugrunde gelegten Randbedingungen (z. B. Gebäudetyp, Nutzungsverhalten, bauphysikalische Eigenschaften) nachträglich, haften wir nicht für die daraus resultierenden Abweichungen der Berechnung. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übermittelten Plandokumente auf erkennbare Unstimmigkeiten zu prüfen.
(5) Die Haftung für die Anwendungssicherheit der Berechnungsergebnisse durch Dritte ist ausgeschlossen. Eine Weitergabe der Berechnungsnachweise an beteiligte Stellen erfolgt ausschließlich zur technischen Beurteilung, nicht als rechtsverbindliche Auslegungsgarantie.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Kosten
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Verbraucher gilt der Endpreis inklusive Umsatzsteuer.
(2) Angefahrene Arbeitszeit, Fahr-, Wege- und Rüstzeiten werden nach den im Angebot genannten Sätzen oder, soweit keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, nach unserer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste abgerechnet. Material, Ersatzteile, Entsorgung und Nebenleistungen (z. B. Aufstellservice, Schutzmaßnahmen, Reinigung über das Übliche hinaus) werden gesondert berechnet.
(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb der Zahlungsfrist gemäß § 288 Abs. 3 BGB gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen (Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern, 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Unternehmern; bei Unternehmern gilt ergänzend § 353 HGB).
(4) Bei Zahlungsverzug können wir die gesetzlichen Rechte geltend machen (insbesondere Rücktritt vom Vertrag nach Fristsetzung, Verzugsschadensersatz, Schadensersatz statt der Leistung).
(5) Leistungs- und/oder Vorkasseverlangen sind zulässig, wenn der Kunde nachweislich die zur Prüfung der Bonität oder zum Ausgleich des Verzugs erforderlichen Auskünfte nicht erteilt oder wir uns durch Tatsachen, die erst nach Vertragsschluss eintreten, auf den Einwand der Unsicherheit stützen können.
§ 6 Teilleistungen, Teilverbrauch, Teilverbrauch bei Wartung und Service
(1) Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
(2) Bei Wartungs- und Serviceverträgen endet die Verpflichtung aus dem Vertrag vor Ablauf der Vertragszeit, wenn der Kunde kündigt oder wenn wir aus wichtigem Grund kündigen. In diesem Fall steht uns der bis zu dem Zeitpunkt erbrachte Teil der Wartungsleistung anteilig zu. Im Übrigen gilt § 9 dieser AGB.
§ 7 Termine, Behinderung, Leistungsfristen
(1) Leistungstermine und Leistungsfristen bedürfen der Textform, um verbindlich zu sein.
(2) Der Auftragnehmer kommt nur dann in Verzug, wenn die Leistungspflicht fällig ist, eine Mahnung erfolgt ist und eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde. Die Nachfrist muss angemessen sein.
(3) Werden wir durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Arbeitskampfmaßnahmen, unerwartete Materiallieferprobleme oder vergleichbare außergewöhnliche Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, an der Leistung gehindert, verlängern sich die Termine und Fristen um die Dauer der Behinderung, mindestens jedoch um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dies gilt auch dann, wenn solche Umstände bei unseren Vorlieferanten eintreten.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Für unsere Leistungen gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht mit den folgenden Regelungen.
(2) Der Kunde hat die empfangene Leistung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen (§ 377 HGB, bei Unternehmern). Unterlassene Anzeige gilt als Genehmigung.
(3) Bei Unternehmern gilt eine Verjährungsfrist für Mängelansprüche von einem Jahr ab Abnahme; bei Verbrauchern gilt die gesetzliche Verjährungsfrist, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
(4) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie in den Fällen der Übernahme einer Garantie.
(5) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(6) Die Haftung für Schäden am Liefergegenstand selbst sowie für entgangene Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Datenverlust oder mittelbare Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(7) Gegenüber Unternehmern gilt: Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflicht- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung begrenzt. Die Versicherung schließt die üblichen Risiken des SHK-Gewerbes ein.
(8) Der Kunde kann wegen nicht vertragsmäßig erbrachter Leistung nur dann zurücktreten, wenn die Leistung nicht unerheblich mangelhaft ist und wir eine angemessene Nachfrist erfolglos verstreichen ließen.
§ 9 Kündigungsregelungen bei Wartungs- und Serviceverträgen
(1) Wartungs- und Serviceverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde in erheblichem Umfang mit fälligen Zahlungen in Rückstand gerät oder die Mitwirkungspflichten nach § 3 in einem Umfang verletzt, der die Durchführung der Wartung erheblich gefährdet.
(3) Kündigt der Kunde oder kündigen wir aus wichtigem Grund, den wir zu vertreten haben, wird der noch nicht abgerechnete Teil der Wartungsleistung anteilig abgerechnet. Im Übrigen erfolgt keine Abrechnung nicht erbrachter Leistungen.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbraucher haben bei einem Vertrag im Sinne des § 312d BGB das gesetzliche Widerrufsrecht. Der Widerruf ist keine Vertragsstrafe und kann ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware erklärt werden.
(2) Hat der Kunde die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten, beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses bzw. bei Warenlieferungen ab dem Tag des Erhalts der Ware. Für weiterführende Einzelheiten (z. B. Muster-Widerrufsformular) wird auf die gesondert übermittelte Widerrufsbelehrung verwiesen.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und der Kunde vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat, dass wir mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen und er seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns bestätigt hat.
(4) Für Bau- und Montageleistungen nach Kundenwunsch (maßgefertigte bzw. individualisierte Leistungen, die auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind) ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
§ 11 Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrechte
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, können wir die Ware zurücknehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären den Rücktritt ausdrücklich.
(3) Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 12 Datenschutz, Abtretungsverbot, Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorschriften der DSGVO und des BDSG. Es gilt unsere gesonderte Datenschutzerklärung.
(2) Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertrag an Dritte ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Verbraucher können sich auf die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates berufen, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige Regelung treten, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.